Artenschutzgutachten
Wird im Rahmen einer artenschutzfachlichen Untersuchung das Vorhandensein geschützter Arten festgestellt, so werden für diese Arten und deren Fortpflanzungs- und Ruhestätten notwendige Maßnahmen zum Schutz bzw. zum Umgang mit Ihnen während einer geplanten Baumaßnahme abgeleitet.
Dieses Artenschutzgutachten dient sodann der Vorlage bei der Behörde.