Artenschutzfachliche Untersuchung von Gebäuden
Müssen Gebäude abgerissen werden, weil sie beispielsweise einsturzgefährdet sind oder einem neuen Bauvorhaben weichen müssen, oder wird ein bestehendes Gebäude restauriert oder umgebaut, so fordert die Naturschutzbehörde häufig eine artenschutzfachliche Untersuchung des Gebäudes.
Innerhalb leerstehender Gebäude, aber auch in bewohnten Gebäuden können sich z. B. Gebäude- bzw. Höhlenbrütende Vogelarten, Fledermäuse, Wildbienen, Hornissen oder Schlafmäuse angesiedelt haben.
Im Rahmen einer Begehung wird untersucht ob das Gebäude Fortpflanzungs- und Ruhestätten der genannten Arten (-gruppen) aufweist.