Ökologische Baubegleitung
Wenn Gebäudesanierungen, Tiefbauarbeiten, Gewässersanierungen o. ä. manchmal nur während der Aktivitätszeit von gesetzlich geschützten Tierarten durchgeführt werden können, kann es notwendig sein die Arbeiten von einem Sachverständigen für Artenschutz begleiten zu lassen.
Im Rahmen einer Ökologischen Baubegleitung steht der Artenschutz-Sachverständige als Ansprechpartner zur Verfügung und kontrolliert und protokolliert die Einhaltung der von der Behörde festgesetzten naturschutzrechtlichen Bestimmungen.