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  • Erstellung von Artenschutzgutachten
  • Durchführung artenschutzfachlicher Untersuchungen
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Artenschutzfachliche Untersuchung bei Bauvorhaben


In manchen Fällen fordert die Baubehörde im Rahmen eines Baugenehmigungsverfahrens eine artenschutzfachliche Untersuchung des künftigen Baugrundstücks.

 

Das Grundstück wird auf das Vorhandensein gesetzlich geschützter Arten und deren Lebensstätten untersucht. Die Untersuchung kann sich dabei auf Freiflächen, flächige Gehölzbestände, Einzelbäume, Mauern, Steinhaufen, etc. beziehen.